Vertretung gegenüber Finanzbehördern
Wir begleiten Sie selbstverständlich auch bei Betriebsprüfungen und vertreten Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten kompetent und wie es die Situation erforderlich macht.
Betriebsprüfungen sind für unsere Mandanten leider nicht umgänglich. Das Finanzamt ist dazu angehalten alle drei Jahre eine Prüfung durchzuführen.
Für die Kanzlei Preuß & Preuß ist es selbstredend, Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zu assistieren. Die Prüfungen können bei uns im Hause erfolgen.
Durch diese Art der bei uns im Hause durchgeführten Prüfung stehen den Prüfern für Rückfragen sofort zu verfügung. Für Sie hat es den Vorteil das Sie in Ihrem Tagesgeschäft keine Störung haben.
Die Steuerberatersozietät Preuß& Preuß führt auch gerne für Sie in Angelegenheiten der steuerlichen Rechtsbehelfe über den Einspruch, oder falls dieses nicht greifen sollte den Vorgang bis zu Klage vor dem entsprechenden Finanzgericht des Bundeslandes. Durch unsere Partnerschaft mit einem Anwalt aus dem Steuerrecht lassen wir die Abläufe im Verfahrensrecht für Sie überwachen.